Zollmitverschluss

Zollmitverschluss
Mittel der zollamtlichen Überwachung von Orten und Lagern. Sie können von dem Berechtigten und den beauftragten Zollbediensteten nur gemeinsam betreten werden. Findet bei  Zolllagern praktisch keine Anwendung mehr.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Zollverschluss — Mittel der zollamtlichen Überwachung zur Sicherung der Zollbelange. Der Zollbeteiligte hat Räume, Beförderungsmittel und Behältnisse, die zollamtlich verschlossen werden sollen, auf seine Kosten so herzurichten, dass Z. auf einfache und wirksame… …   Lexikon der Economics

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